Urheberrechts-Abgabe für USB-Sticks und Speicherkarten kommt 2010

in: Hardware, Urheberrecht, Wirtschaft- 28.12.2009 (14:42) kein Kommentar

USB-Sticks und Speicherkarten werden ab 1. Januar 2010 mit einer Kopierabgabe bzw. Urheberrechtsabgabe von zehn Cent pro Stück beaufschlagt. Bei der “Besteuerung” ist die Speicherkapazität des Mediums unerheblich.

Der Informationskreis AufnahmeMedien, der Hersteller und Distributoren wie Fujifilm, Intenso, Kodak, Hama, Medieon, Philips, Panasonic, Sony, Verbatim u.a. vertritt, hat sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) geeinigt. Seit der Reform des Urheberrechts im Jahr 2008 besteht auch für Speichermedien wie CD und DVD eine Vergütungspflicht. Die Abgabe kommt den Urhebern kopiergeschützter Werke zugute, da diese Speichermedien zum Kopieren von Musik u.a. genutzt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsabgabe

rechtskräftig Pauschalabgaben:

  • [...]
  • CD-Brenner: 8,70 €
  • DVD-Brenner: 10,68 €
  • MP3-Player: 2,56 €
  • Tonbandgeräte: 1,28 €
  • Tonträger (pro Stunde Nutzungsdauer): 0,0614 €; z. B. bei 50 CD-Rohlingen zu 80 Minuten 4,09 €
  • Bildaufzeichnungsgeräte: 9,21 €
  • Bildträger (pro Stunde Nutzungsdauer): 0,0870 €
  • Digitale Speichermedien: 0,10 € pro Medium

Quellen: Golem, Computerbild, Gema, Wikipedia, COS Memory AG

Weiterführender Artikel zum Thema Urheberrechtsabgabe: http://www.golem.de/0906/67899.html

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