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Denic öffnet endlich die Domain-Schatzkammer

Posted by itadmin | Posted in Domains, News, Referenzen | Posted on 16-10-2009

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Denic gibt einstellige Domains und reine Zifferndomains frei. Neue Vergaberichtlinie gilt ab 23. Oktober 2009.

Die Denic lässt nun auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains zu. Zudem werden zusätzlich die Domainnamen, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer anderen Top-Level-Domain entsprechen, für die Registrierung möglich. (Domainnamen wie B.de, 1.de oder, 0815.de 47-11.de auch it.de sind nun möglich)

Ab 23. Oktober 2009 startet die Denic die Vergabe der bislang nicht freigegeben Internetadressen. Dabei gilt das bewährte Prinzip zur Registrierung: “First come, first served”, also der bei der Vorregistrierung erste eingegangene Auftrag bekommt den Zuschlag zur Domain. Die eingehenden Aufträge werden über eine E-Mail-Registrier-Schnittstelle verarbeitet. Ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich arbeitet, gilt als Nachweis der Reihenfolge der Eingänge. Nach den Angaben der Denic wurde das benutzte Registrierungsverfahren in einer mehrtägigen Testphase unter realistischen Bedingungen ausgetestet.

Die Einführungsphase der neuen kurzen Domains beginnt am 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ). Der Normalbetrieb ab 26. Oktober 2009. Während der Einführungsphase können über das herkömmliche produktive Registrierungssystem keine Domains unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien registriert werden. Die Zahl der bereits erfolgreich registrierten Domains will die Denic unter denic.de veröffentlichen. Details zu den geänderten Vergaberichtlinien hat die Denic unter denic.de/domains zusammengestellt.

15.10.2009 Quelle: http://www.denic.de/denic-im-dialog/news/2413.html

Begründet wird die aktuelle Änderung der Richtlinie mit der Entscheidung des OLG Frankfurt im Rechtsstreit zwischen der Denic und der Volkswagen AG. In diesem Urteil wurde Denic aufgefordert, die Domain vw.de zuzulassen. Eine Revision beim BGH wurde dagegen bereits abgelehnt und eine Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH am 29. September 2009 negativ beschieden.

OLG Urteil: Weiterverkauf von Microsoft-Lizenzen ist unzulässig

Posted by itadmin | Posted in Microsoft, News | Posted on 24-06-2009

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Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 11 W 15/09) hat am 12.5.2009 entschieden, dass der Weiterverkauf von Microsoft-Echtheitszertifikaten (Produktlizenzen) unzulässig ist. Ohne die Zustimmung vom Hersteller Microsoft dürfen diese nicht über Ebay o.a. Vertriebswege angeboten werden.

Zum Schutz vor Produktpiraterie stattet Microsoft seine Software mit einer Reihe von Sicherheitsmerkmalen aus. Dazu gehören bei “Microsoft Windows XP Professional” sogenannte Echtheitszertifikate, auch als “Certificate of Authenticity”oder kurz COA bezeichnet. Sie enthalten neben der Marke “Microsoft” den Namen der jeweiligen Software sowie die für die Programminstallation nötige Seriennummer.

Microsoft klagte gegen einen Ebay-Verkäufer. Dieser solle seine Lizenz-Verkäufe unterlassen, da Microsoft als Inhaber der Urheberrechte an dem Betriebssystem Windows XP u.a. seine Zustimmung zu dem Weiterverkauf nicht gegeben habe und er somit gegen geltende Lizenzrechte verstößt.

Quelle: Pressemitteilung OLG Frankfurt