Neue kleine Internetpräsentation für das Haus Hertwig im Kurort Gohrisch fertiggestellt. http://www.haus-hertwig.de
Willkommen im Reich der Steine Kurort Gohrisch
Der erste Luftkurort Sachsens GOHRISCH liegt am Fuße des Felsens Gohrisch (448m) und bietet einen herrlichen Blick...
Am 26. April 2010 fällt der Startschuss für die Global Sunrise B.
Das ist der Zeitpunkt für Markeninhaber in aller Welt, sich für ihre Marke die entsprechende .CO-Domain zu sichern. Die Local Sunrise Phase, die für Markeninhaber kolumbianischer Marken reserviert ist, endet am 20. April 2010, 13.00 Uhr (MESZ).
Bei der Vorregistrierung für die Global Sunrise Phase B sind zusätzliche Angaben nötig:
Name der Marke inkl. Registrierungsnummer
Registrierungsort der Marke
Status des Antragstellers (Inhaber, Lizenznehmer, Bevollmächtigter)
Beantragungs- und Zuteilungsdatum der Marke
Darüber hinaus werden u. U. noch weitere Dokumente von der Registry angefordert. Mehr Informationen dazu finden Sie auch unter: www.co-registry.info
Bei Fragen und Wünschen erreichen Sie uns per E-Mail oder telefonisch.
Am 10. Dezember 2009 beginnt der Run auf die begehrten .EU IDNs! Dann können Frimen, Unternehmen und Einwohner der Europäischen Union (EU) internationalisierte Domains mit Akzentbuchstaben, Umlauten und Zeichen aus Sprachen mit nicht-lateinischen Buchstaben registrieren.
Die Vergabe der neuen .EU IDNs wird, wie so oft, nach dem “First-come-First-served” Prinzip durchgeführt werden! Also handeln Sie schnell!
Bei iTanum Internetlösungen aus dem sächsischen Pirna können Sie Ihre Chance nutzen und Ihre gewünschten .EU IDNs noch bis zum 09.12.2009, 10.00 Uhr (MEZ) per E-Mail oder Faxmit dem Kennwort “Vorregistrierungen” vorbestellen. Hinweis: Danach sind individuelle Vorbestellungen bis zum Start der s.g. “Live-Phase” nicht mehr möglich und können weder bearbeitet noch gelöscht werden.
Freie Domains finden Sie direkt über die offizielle Registrierungsstelle eurid.eu
Die Wirtschaftsflaute wirkt sich auf die Domain-Branche aus. Dies verdeutlichen die Resultate der Marktforschung und Marktbeobachtung des zweiten Quartals 2009 von Versign. Verisign ist der Registrier für .com- und .net-Internetadressen.
Die Gesamtzahl der weltweit registrierten Domains stieg auf einen neuen Höchststand von über 184 Domains, jedoch in bezug zum zweiten Quartals 2008 bedeutet dies einen Rückgang der Neuregistrierungen um knapp 15 Prozent.
Die Top-Level-Domains .com und .net konnten rund 7 Millionen Neuanmeldungen verzeichnen. Einige der 25 größten ccTLDs erzielten gegen den Trend überdurchschnittliche Domain-Zuwächse: Argentinien .ar +8 Prozent, Russland .ru und Brasilien .br +7 Prozent. [...] Der südamerikanische Domainmarkt gewinnt weiterhin immer stärker an Bedeutung.
Die Registrierung der neuen kurzen ein- und zweistelligen Internetadresse (Domains) hat zu einem großen Ansturm bei der Denic e.G. geführt. Am Freitag morgen 23.10.2009 ab 9:00 Uhr MESZ wurden binnen der ersten Stunde bereits 6.000 Adressen registriert. Bis zum Mittag wurden knapp 30.000 Anmeldungen durch die Denic entgegen genommen. Bis 14:00 Uhr wurden laut Denic 73.998 Anträge gezählt. Damit sind heute am 25. Oktober 2009 insgesant 13.205.146 Domains vergeben.
Erstaunlicher Weise funktionieren heute auch schon ein paar Mini-Domains beim Aufruf mit dem Browser: bb.de kn.de hh.de b.de 3.de 123.de kz.de? 88.de 0815.de ss.de 110.de 115.de 234.de 000.de t3.de vw.de db.de d.de ip.de nu.de ai.de ua.de ho.de … ö.de geht noch nicht und de.de + 000.de behält die denic gleich selbst. Na dann viel Spass beim schachern um die neuen Domains!
Online-Monitoring für die Einführung der neuen Domains seit 23. Oktober 2009 bei der Denic:
Die Kanzlei esb Rechtsanwälte aus Dresden hat eine einstweilige Verfügung EV gegen die DENIC e.G. erwirkt. Der Mandant des Anwaltbüros sei bereits Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G sowie X, Y, Z. In der einstweiligen Verfügung untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC die Registrierung der folgenden Domain-Namen:
e.de f.de g.de x.de y.de z.de
Bei Zuwiderhandlung drohen der DENIC “die üblichen Ordnungsmittel”, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die dann beim Vorstand vollstreckt wird. Die Registrierung der betreffenden Domains soll mindestens solange ausgesetzt werden, bis beim Oberlandesgericht Frankfurt eine rechtskräftige Entscheidung in Sachen 11 U 36/09 gefallen ist: Der Streit betrifft die Registrierung für Dritte als Domaininhaber.
Eine (uns) neue “Art der Auktion” zeigt Sedo. Hier werden bereits noch nicht verkaufte/registrierte .de-Domains versteigert. Screenshot vom 22.10.20:33 Uhr (MESZ)
Hintergrund: Die 1&1 Internet AG bietet Ihren Kunden exklusiv an, die begehrten Domains bereits bei Sedo per Auktion “vor zu erwerben”. Jede morgen tatsächlich durch Sedo-Partner erfolgreich registrierte Domain geht dann an den Höchstbieter. Angebots-Schluss 22.10.2009 18:00 Uhr (MESZ)
Nach kurzer Schockstarre begannen sich bereits einen Tag später viele Protagonisten am Domain-Markt die Hände zu reiben. Das Geschachere um die besten Namen ist bereits in vollem Gange, obwohl die Domains noch gar nicht zur Verfügung stehen. Alle wollen ihren Teil vom Kuchen abhaben: Die registrierenden Provider, die Domain-Grabber und die Handelsplattformen. Wenn am Freitag alle hochwertigen Namen vergeben sind, dürfte die Stunde der Rechtsanwälte schlagen, denn dann werden Marken- und Namensinhaber versuchen, ihnen zustehende, aber anderweitig vergebene Domains juristisch einzufordern.
Lediglich die 274 eingetragenen DeNIC-Mitglieder (Registrare), meist Hosting-Provider, dürfen zum Start Registrierungsanträge einreichen. Sie müssen dem DeNIC eine IP-Adresse mitteilen, nur über diese dürfen per signierten Mails Registrierungswünsche abgegeben werden. Jedes Mitglied darf maximal vier Registrierungswünsche pro Minute am eigens eingerichteten Registry-Interface abgeben. Es gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. [...]
Morgen früh am Freitag 23.Oktober 2009 ist es soweit: Ab 9:00 Uhr (MESZ) startet der Verkauf der neuen “Mini”.de-Domains nach dem einfachen Prinzip: “First come – first served” (wer zuerst kommt, mahlt zuerst).
Es handelt sich dabei um die am 15.10.2009 nach dem VW.de-Urteil* von der Denic freigegebenen ein- und zweistellige .de-Adressen und reine Ziffern-Adressen wie 0815.de o.a. Der Ansturm ist offensichtlich extrem gross und das Produkt Mini-Domain ist begrenzt verfügbar. Demzufolge werden sicher in den nächsten Tagen und Monaten überteuerte Auktionen und Deals an der Tagesordnung sein und die Presse bestimmen. Aber auch Markenrechts-Anwälte dürften sich die Hände reiben, in Hinblick auf unzählige neue Mandate. Denken Sie nur an Firmennamen wie HP.de oder Städte- bzw. KFZ-Kennzeichen wie HH.de für Hamburg.
*VW.de-Urteil:Volkswagen erstreitet sich Recht auf vw.de
Die Klage von Volkswagen hat zur Freigabe der kurzen Domains beigetragen. Das Unternehmen hatte vw.de registrieren wollen, die wurde jedoch von der Denic abgelehnt, VW bekam jedoch vor Gericht recht.
Anmerkung von iTanum: Ganz im Vertrauen, wir haben auch ein paaaaaar vorregisrtiert. Wenn hier ab Freitag Mittag ein Bild von einem Strand mit Palmen und weißem Sand die Website schmückt, hatts geklappt
**Übrigens ist es falsch zu denken, der Registrar der die beste schnellste Leitung zur Denic hat, bekommt gleich alle Domains mit einem Schlag durch Übermittlung einer riesigen Domain-Liste – pro Minuten können maximal 4 Domains gesichert werden und jeder Registrar ist mal dran. Die Übermittlung erfolgt nur in Zeitfenstern. (**Angaben ohne Gewähr) Für die Registrierung wurde ein neues Verfahren entwickelt.
Aktuell registrieret Domains laut Denic, heute am 22.10.2009 20:08 Uhr MESZ
…. mal sehen wie das morgen ausschaut!
Aktueller Zeitplan
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Deadline für Vorregistrierungen: 22. Oktober 2009, 18.59 Uhr (MESZ)
Freeze: 22. Oktober 2009, 19.00 Uhr (MESZ)
Start der Einführungsphase: 23. Oktober 2009, 9.00 Uhr (MESZ)
Regelbetrieb der neuen Domains ab ca. 26. Oktober 2009
Dass mit Spielzeug sehr gutes Geld zu verdienen ist beweist das Wettbieten zwischen einem weltbekannten Spielzeug-Giganten und einer amerikanischen Werbefirma. Die Internetadresse TOYS.COM ging zum Preis von 4,047 Mio. Euro an den amerikanischen Spielzeug-Riesen Toys”R”Us.
Das Unternehmen setzte sich in einem Bieterwettstreit gegen die Werbeagentur National A-1 durch. National A-1 bot bis 5 Millionen Dollar mit. Der Domain-Name stammt aus der Insolvenzmasse des US-Unternehmens The Parent Company, welches in finazielle Schieflage geraten ist. Bei einer ersten Versteigerung Anfang des Monats März 2009 war toys.com bereits für nur 1,25 Mio. Dollar verkauft worden. Die Auktion wurde neu initiiert nachdem Toys”R”Us mehr zahlen wollte.
Nur «sex.com» und «porn.com» erzielten in der Vergangenheit noch wahnwitzigere Preise. So wechselte erstere Domain in 2005 für stolze 14 Mio. Dollar (~ 11,15 Mio. Euro) an Escom LLC, eine in Boston ansässige Firma. Porn.com war dem neuen Besitzer immerhin knapp 9,5 Mio US-Dollar wert. Beachtlich wenn man bedeckt dass es bei uns eine Domain mit der Endung .com bereits ab 20 Euro pro Jahr in einem Webhostingpaket gibt.
Unangefochtener Registrierungs-Gewinner war auch im Jahr 2008 wieder die erfolgsverwöhnten gTLD .COM. Mit 7 Millionen neuen Registrierungen bleibt .COM weiterhin unantastbar auf Platz Eins.
Die Adressenmit der Endung .DE konnten im letzten Jahr mit fast 775.000 neuen DomainNamen wieder zulegen und mit 12,5 Millionen Gesamtregistrierungen weiterhin seinen
dritten Platz hinter .COM und .CN in der Gesamtwertung behaupten.
Internetadressen mit Endungen wie .stadt, .liebe und .hansi – ab kommenden Jahr könnte das möglich sein. Die Internetaufsicht ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) will zum ersten Quartal 2009 Wunschendungen zulassen … und kräftig verdienen.
Die 1,4 Milliarden Internetnutzer weltweit könnten dann “geläufige Wörter wie .liebe und .musik und auch Eigennamen” eintragen lassen. Das teilte der ICANN-Vorsitzende Paul Twomey in Paris mit. Ein paar Einschränkungen soll es aber geben. Zum einen dürfen die Endungen keine Markenrechte verletzen, zum anderen dürfe sie “nicht zu nahe an bestehende Ausdrücke” angelehnt sein oder sich “die Identität einer Gemeinschaft aneignen”. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kürzel, die “zu Problemen mit der öffentlichen Ordnung oder Moral” führen.
Die Organisation wolle auch Domains in nicht-lateinischer Schrift zulassen, kündigte Twomey an, Arabisch und Chinesisch etwa. Mit 15 Sprachen habe die ICANN schon Tests mit den gängigen Suchmaschinen gemacht. Die in den 80er Jahren gegründete Organisation verwaltet die Namen der Internetdomains in aller Welt – wie .org, .com, .biz und TLD’s (Top Level Domains).
(mfa/AFP)
Entgegen vieler Veröffentlichungen in der Presse gilt: Domainnamen wie schmidt.anwalt oder auch anwalt.schmidt werden zukünftig möglich sein. Im Gegensatz zu einigen Pressemeldungen jedoch, kann niemand einfach und ohne weiteren Aufwand z.B. schmidt.anwalt beantragen. Es wird ein Vergabeverfahren vom ICANN für die TLD’s geben: die genauen Regeln für eine Vergabe stehen noch nicht fest.