Der Gewerbeverein Königstein und Umgebung e.V. in der Sächsischen Schweiz hat seit 17. Januar 2010 ein eigene Internetpräsentation. iTanum stellt das Content-Management-System inklusive Installation, Design und Umsetzung der Inhalte zur Verfügung. Besuchen Sie den Gewerbeverein Königstein http://www.gewerbeverein-koenigstein.de/
Basis für die Internetseite ist das Blog-CMS Wordpress, dass allen Mitglieder und Lesern eine aktive Mitarbeit an den Inhalten erlaubt.

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USB-Sticks und Speicherkarten werden ab 1. Januar 2010 mit einer Kopierabgabe bzw. Urheberrechtsabgabe von zehn Cent pro Stück beaufschlagt. Bei der “Besteuerung” ist die Speicherkapazität des Mediums unerheblich.
Der Informationskreis AufnahmeMedien, der Hersteller und Distributoren wie Fujifilm, Intenso, Kodak, Hama, Medieon, Philips, Panasonic, Sony, Verbatim u.a. vertritt, hat sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) geeinigt. Seit der Reform des Urheberrechts im Jahr 2008 besteht auch für Speichermedien wie CD und DVD eine Vergütungspflicht. Die Abgabe kommt den Urhebern kopiergeschützter Werke zugute, da diese Speichermedien zum Kopieren von Musik u.a. genutzt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsabgabe
rechtskräftig Pauschalabgaben:
- [...]
- CD-Brenner: 8,70 €
- DVD-Brenner: 10,68 €
- MP3-Player: 2,56 €
- Tonbandgeräte: 1,28 €
- Tonträger (pro Stunde Nutzungsdauer): 0,0614 €; z. B. bei 50 CD-Rohlingen zu 80 Minuten 4,09 €
- Bildaufzeichnungsgeräte: 9,21 €
- Bildträger (pro Stunde Nutzungsdauer): 0,0870 €
- Digitale Speichermedien: 0,10 € pro Medium
Quellen: Golem, Computerbild, Gema, Wikipedia, COS Memory AG
Weiterführender Artikel zum Thema Urheberrechtsabgabe: http://www.golem.de/0906/67899.html