Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet “Impressumspflicht”
Das BMJ (Bundesministerium der Justiz) veröffentlicht einen kostenlosen Leitfaden, welcher die Anbieterkennzeichnung von vorwiegend gewerblichen Internetseiten nach den Richtlinien des Telemediengesetzes erklärt. Den kostenlosen Leitfaden können Sie herunterladen.
Weiterführende Informationen finden Sie direk auf den Internetseiten des BMJ: http://www.bmj.bund.de/enid/288d8f995bf1eeab34b729f039908cdc,c1b2c85f7472636964092d0935323933/Leitfaden_zur_Impressumspflicht/Warum_ueberhaupt_ein_Impressum__1hl.html
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